Bundesregierung fördert E-Mobilität
NEWS · 12.02.2026

Bundesregierung fördert E-Mobilität

Gefördert werden Neufahrzeuge mit elektrischem Antrieb.

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen beschlossen. Es gilt rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026.

Für rein elektrische Fahrzeuge ist eine Grundförderung vorgesehen, die je nach Haushaltseinkommen und Zahl der Kinder steigt. Geringere Einkommen erhalten mehr; die Einkommensgrenze liegt bei etwa 80.000 € im Jahr und steigt um 5.000 € je Kind (bis zu zwei Kinder).

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender können ebenfalls gefördert werden, wenn sie CO₂-Grenzen oder eine elektrische Mindestreichweite erfüllen.

Alle Beträge und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die offiziellen Stellen des Bundes. Das Antragsportal ist inzwischen online (seit 19. Mai 2026).

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