Die E-Auto-Förderung 2026
FÖRDERUNG

Die E-Auto-Förderung 2026

Was die staatliche Förderung für Privatkunden bringt – und welche Voraussetzungen gelten.

  • ab 3.000 € bei Elektro
  • ab 1.500 € bei Plug-in-Hybrid
  • nur Privatkunden
FÖRDERHÖHE

Was möglich ist.

PositionBetrag
Vollelektrisches Fahrzeug3.000 € Grundförderung
Plug-in-Hybrid / Range Extender1.500 € Grundförderung
Haushaltseinkommen bis 45.000 €Zuschlag 2.000 €
Haushaltseinkommen 45.001–60.000 €Zuschlag 1.000 €
Kinderbonus500 € je Kind, höchstens 1.000 €
VORAUSSETZUNGEN

Wer gefördert wird.

  • Nur für Privatkunden: Kauf oder Leasing eines in Deutschland erstmals zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Klasse M1.
  • Förderfähig sind Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Range Extender. Plug-in-Hybride und Range Extender brauchen zusätzlich höchstens 60 g/km CO₂ oder mindestens 80 km elektrische Reichweite (Regel für Zulassungen bis 30.06.2027; danach prüft die Bundesregierung eine Neuregelung).
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 80.000 €. Je Kind steigt die Grenze um 5.000 €, höchstens auf 90.000 € (bis zu zwei Kinder).
  • Zulassungen ab dem 1. Januar 2026 sind förderfähig; Anträge stellen Sie seit dem 19. Mai 2026 online über die Förderzentrale Deutschland (zuständig: BAFA), auch rückwirkend.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung bestimmter Förderbeträge. Maßgeblich sind die Bedingungen des Bundesumweltministeriums.

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Stand: 21.10.2026. Preise, Konditionen und Förderangaben ändern sich; verbindlich ist das schriftliche Angebot Ihres Beraters.

Angaben laut Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung, BAFA / Förderzentrale Deutschland (Antrag) und Bundesregierung: E-Auto-Förderprogramm, Stand 21.10.2026.

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